Für wen?

Eine Verordnung ist möglich bei Diagnosen aus dem Bereich der schizophrenen oder affektiven Erkrankungen mit psychotischen Symptomen in Verbindung mit Fähigkeitsstörungen wie z.B. Störungen des Antriebs, der Kontaktfähigkeit oder mangelnder Compliance und in begründeten Einzelfällen bei allen schweren psychischen Erkrankungen in Verbindung mit Fähigkeitsstörungen unter mind. einer der folgenden Voraussetzungen:

  • Relevante psychiatrische Komorbiditäten z.B. Persönlichkeitsstörung oder Suchterkrankung
  • Somatische Komorbiditäten wie chronische Schmererkrankungen
  • Stark eingeschränkte Wegefähigkeit
  • Stark eingeschränkte Fähigkeit zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben
  • Eingeschränkte Fähigkeit zur Inanspruchnahme ärztlicher oder ärztlich verordneter Leistungen

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