Eine Verordnung ist möglich bei Diagnosen aus dem Bereich der schizophrenen oder affektiven Erkrankungen mit psychotischen Symptomen in Verbindung mit Fähigkeitsstörungen wie z.B. Störungen des Antriebs, der Kontaktfähigkeit oder mangelnder Compliance und in begründeten Einzelfällen bei allen schweren psychischen Erkrankungen in Verbindung mit Fähigkeitsstörungen unter mind. einer der folgenden Voraussetzungen:
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