Ein Behandlungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (§37a SGB V) für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen vorwiegend in ihrem sozialen Umfeld.
Ziel der ambulanten Behandlung ist es, Menschen zu ermutigen und zu befähigen ihren Alltag wieder selbst zu organisieren und notwendige Hilfen und Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Krankenhausaufenthalte sollen verringert oder vermieden werden.
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